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Ihre Kosten
Wir rechnen unsere Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) ab. Das macht die Gebühren für Sie kalkulierbar.
Gerne fertigen wir für Sie auch eine Kostenrisikoberechnung
an, um auf diese Weise eine Kosten-Nutzen-Analyse vornehmen
zu können. In Beratungsangelegenheiten unterbreiten wir
Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Abweichend von den Gebühren nach RVG sind wir in zeitaufwendigeren
Angelegenheiten auch im Rahmen einer gesondert zu treffenden
Vereinbarung bereit, auf Stundenhonorarbasis für Sie tätig
zu werden, dieser klar kalkulierbare Abrechnungsmodus wird
insbesondere von Firmen geschätzt.
Für diese bieten wir darüber hinaus Beraterverträge und
besondere Konditionen beim Forderungseinzug (Inkasso).
Ebenso helfen wir Ihnen auch bei der Gewährung von Beratungs-
und Prozeßkostenhilfe, wenn die Voraussetzungen hierfür
vorliegen. Den Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
führen wir ebenfalls gerne für Sie. Bitte zögern Sie nicht,
uns auf den für voraussichtlichen Kostenaufwand anzusprechen.
Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
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